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Energieberater Roland Mäckle zu 5 Fragen der Wärmewende in Ulm

Die kommunale Wärmeplanung wurde in Ulm bereits 2023 fertiggestellt. Damit wird auch das 65-Prozent-Ziel wirksam. Was bedeutet das nun konkret für Ulmer Haushalte?
Eigentümer erhalten in Ulm eine Übergangszeit bis zum 30.06.2026. Solange dürften auch noch Heizanlagen mit fossilen Energieträgern (Heizöl, Erdgas) eingebaut werden. Der Pflichtanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien (EE) greift nach dem GEG in Ulm ab dem 01.07.2026. Jedoch müssen schrittweise EE eingebunden werden. Ab dem 01.01.2029 ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 von 30 Prozent und ab 2040 dann 60 Prozent (z.B. Bioöl oder Biomethan). Das seit 2010 gültige EWärmeG-Baden-Württemberg muss muss bis 2026 weiterhin erfüllt und nachgewiesen werden (15 Prozent EE oder entsprechende Ersatzmaßnahmen).

Für wen kommt laut kommunalem Wärmeplan (KWP) in den nächsten Jahren ein Fernwärmeanschluss in Frage und was kostet der im Schnitt? Ist Fernwärme dann günstiger als eine eigene Heizung?
Der KWP kann keine gebäudescharfe Aussage treffen, wer angeschlossen wird oder wer nicht. Das müssen im Einzelfall die Energieversorger (FUG bzw. SWU) prüfen. Ein Anschluss hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. die aktuelle Dichte an Leitungen in einer Straße. Ebenso müssen die Kosten individuell kalkuliert werden, je nach Länge der Trasse. In der Regel ist jedoch ein Fernwärmeanschluss langfristig betrachtet auch finanziell interessant, da die Technologie wartungsarm und langlebig ist. Über das BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) werden auch finanzielle Anreize vom Staat sowie der Stadt Ulm gesetzt.

Wie bewerten Sie Pellet- und Holzheizungen als langfristige Lösung?
Auf das Heizen mit Holz können wir (nach meiner Meinung) zur Zeit noch nicht vollständig verzichten. Als Energieträger gilt Holz immer noch als umweltfreundlich und Treibhausgas-neutral. Ein Vorteil von Pelletheizungen ist, dass sie in der Regel Ölheizungen sehr gut ersetzen können und mit den bestehenden Heizkörpern auch hohe Vorlauftemperaturen bedienen können. Wenn sich die Technologie von Niedertempertatur-Heizsystemen grundlegend weiterentwickelt, könnte sich das aber ändern.

Szenario 1:  Nehmen wir an, ein altes Einfamilienhaus braucht eine neue Heizung, hat aber für eine Wärmepumpe ungünstige Voraussetzungen, also keine Flächenheizung, alte Heizkörper, schlechte Dämmung etc. Was raten Sie in diesem Fall?
Man sollte prüfen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist oder alternativ eine Pelletheizung eingebaut werden kann. Sinnhaft wäre natürlich eine Kombination mit Solarenergie – die deckt über den ganzen Sommer den Warmwasser-Energiebedarf und kann auch in der Übergangszeit einen Beitrag leisten. Eine individuelle Energieberatung hilft dabei weiter.

Szenario 2: Eine größere Wohnanlage mit Gasheizung am Stadtrand hat keinen Fernwärmeanschluss, eine geringe Dachfläche, wenig Platz in der Umgebung usw. Welche Möglichkeiten gibt es hier, klimafreundlich zu heizen?
Für diese Wohnanlage wird es deutlich aufwändiger. Da würde ich vorab den Blick in die Nachbarschaft richten und prüfen, ob ein Gebäude-Wärmenetz in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk möglich wäre, das auch noch Strom liefert. Ggf. findet sich auch eine Lösung mit einem Energieversorgungsunternehmen, das ein Contracting-Modell anbietet. Alternativ sind auch Hybridmodelle vorstellbar. Eine Wärmepumpe liefert die Grundlast (solange diese wirtschaftlich betrieben werden kann) und die Spitzenlast wird mit einem zusätzlichen Heizkessel hybrid abgedeckt.

Das Interview führte Thomas Dombeck


Gesetzliche Vorgaben 

(für neue Heizungen, gelten nicht für den Bestand)

  • Das EWärmeG BaWü schreibt seit 2010 für neue Heizungen einen Anteil von 15 % Erneuerbaren Energien (EE) sowie effiziente Technologien vor. 
  • Seit 2024 gilt das GEG des Bundes. Darin ist für neue Heizungen (in Ulm ab Mitte 2026) ein Anteil von 65 % EE vorgeschrieben. Wie dieser erreicht wird, ist freigestellt. Bis dahin noch eingebaute Öl- und Gasheizungen erhalten eine langjährige Übergangsfrist mit gestaffelten Werten.
  • Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung, die mögliche künftige Gas- und Wärmenetze aufzeigt. (in Ulm bereits erfolgt)
  • Die staatliche Förderung für GEG-konforme Heizungen beträgt bis max. 70 % (30 % Grundförderung, 30 % Zuschuss für einkommensschwächere Haushalte, 20 % Geschwindigkeitsbonus). Weitere 5 % gibt‘s für Grundwasser- oder Erdwärmepumpen. In Härtefällen sind Ausnahmen möglich.
  • Beim Einbau von Öl- und Gasheizungen besteht Beratungspflicht.