Biotreppe und andere Zumutungen: Was sich für Eigentümer*innen jetzt ändert

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Biotreppe und andere Zumutungen: Was sich für Eigentümer*innen jetzt ändert

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Die aktuelle Bundesregierung legt bei der energetischen Gebäudesanierung den Rückwärtsgang ein und sorgt erneut für Verwirrung bei Immobilienbesitzer*innen. Das verbindliche 65 % Ziel für erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung entfällt seit Juli 2026 mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Fossile Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt, aber trotz günstiger Anschaffungskosten auch wirtschaftlich sinnvoll? agzente versucht, die neuen Regelungen einzuordnen.

Was bringt die „Biotreppe“?

Um die Verantwortung für die Wärmewende in Richtung der Energieversorger zu verschieben, sieht das GModG vor, den Anteil erneuerbarer Energien an den Heizstoffen Öl und Gas schrittweise zu erhöhen – allerdings  erst nach der nächsten Bundestagswahl: 10 % ab 2029 | 15 % ab 2030 | 30 % ab 2035 | 60 % ab 2040. So soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden. 

Leider ist überhaupt nicht absehbar, ob und zu welchen Preisen diese biogenen oder synthetischen Energieträger tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Beim Biogas schränkt die begrenzte Anbaufläche die Produktion ein. Zudem fallen viele Altanlagen derzeit aus der Förderung. Als Brennstoff der Zukunft wird daher grüner Wasserstoff gesehen. Doch sind die Erzeugung und der Transport so aufwändig, so dass Wasserstoff zum Betrieb von Gasheizungen in absehbarer Zeit kaum bezahlbar sein dürfte.

Aktuell wird grüner Wasserstoff zu einem Preis ca. 30 bis 45 Cent pro Kilowattstunde gehandelt und benötigt fünfmal so viel Strom wie etwa der Betrieb einer Wärmepumpe (Klimareporter.de), während Erdgas bei rund 12 Cent liegt und Biomethan aus Biogas bei rund 20 Cent. Wegen steigender CO2-Abgaben und Netzentgelte ist eine erhebliche Verteuerung von Ergas in den kommenden Jahren allerdings absehbar. Energieberater Lars Häußler von der Regionalen Energieagentur Ulm warnt: „Durch die Biotreppe verteuern sich die fossilen Energien stetig. Man geht aktuell von einer Verdreifachung des Gaspreises bis zum Jahr 2045 aus. Fossile Systeme werden somit langfristig zu einem erheblichen Kostenrisiko.“

Wärmepumpen im Altbau?

Wer langfristig rechnet, wird erkennen, dass alternative Heizungen wie die Wärmepumpe sich schneller rentieren als vermutet. In den letzten Jahren hat sich die Technologie der am meisten verbauten Luft-Wasser-Wärmepumpen stark verbessert, so dass sich mit einer Kilowattstunde Strom die rund vierfache Heizleistung erzielen lässt. Auch Vorlauftemperaturen von über 60° C sind inzwischen möglich, um Altbauten mit bestehenden Heizkörpern klimafreundlich heizen zu können. Hybridsysteme, bei denen zu Spitzenlastzeiten mit Gas zugeheizt wird, helfen auch unter schwierigen Bedingungen, 80 % und mehr der Heizenergie durch erneuerbare Quellen zu decken. Dabei ist auch eine Umrüstung bestehender Gasheizungen möglich.

„Wer heute schon auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen, moderne Biomasse oder Hybridlösungen setzt, kann voll durchstarten“, rät Lars Häußler. „Die aktuellen Förderbedingungen über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) sind klar geregelt, verlässlich und finanziell sehr attraktiv. Wer jetzt handelt, profitiert von planbaren Zuschüssen und schützt sich frühzeitig vor künftigen Preissteigerungen.“

Die aktuelle Förderung über die KfW gewährt gestaffelte Zuschüsse für die Investition in Wärmepumpen. Nach Modellrechnungen der Verbraucherzentrale (Bundesverband) amortisiert sich die Anschaffung bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus damit in nur 10-12 Jahren, wenn man von dem zu erwartenden Anstieg der Öl- und Gaspreise ausgeht. Zu den 30 % Grundförderung für alle Anlagen sind – je nach Verdienst – weitere Boni vorgesehen. Eigentümer*innen mit geringem Einkommen können so bis zu 70 bzw. 80 % Zuschuss erhalten. Wer jetzt schnell ist, bekommt einen weiteren Geschwindigkeitsbonus von 16 %. Die Anschaffungskosten (abzüglich der Förderquote) können teilweise auf Mieter*innen umgelegt werden, allerdings nur bis max. 8 % Mietsteigerung. Dafür profitieren Mieter*innen von günstigeren Nebenkosten.

Fernwärme und kommunale Wärmeplanung

Der 2023 veröffentlichte kommunale Wärmeplan der Stadt Ulm hat zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf den Heizungstausch im Privateigentum. Allerdings wurden Eignungs- und Fokusgebiete ausgewiesen, in denen ein Ausbau der Fernwärme geplant bzw. angelaufen ist. Auf www.ulm.de findet sich eine Karte, die den Status der jeweiligen Wohnadresse verrät. Da Ulm bereits 2040 die Klimaneutralität erreichen will, ist ein besonders hoher Anteil an Fernwärmeversorgung vorgesehen. Etwa 55 % des Ulmer Wärmeverbrauchs sollen dann von der Fernwärme der FUG und SWU abgedeckt werden (im Vergleich zu heute 33 %).

Wo es möglich ist, bedeutet die Entscheidung für einen Fernwärmeanschluss eine komfortable, wenn auch nicht die kostengünstigste Lösung. Viele erneuerbare Energiequellen lassen sich im großen Verbundnetz wirtschaftlicher nutzen. So planen die SWU unter anderem tiefe Erdwärmebohrungen, Flusswasserwärmepumpen oder die Nutzung der Abwärme von Kanälen und Industriebetrieben. Mit Anschluss- und Gerätekosten zwischen rund 10.000 und 20.000 € ist ein Fernwärmeanschluss vergleichbar mit einer aktuellen Gasheizung. Zum Arbeitspreis von 10-12 Cent pro Kilowattstunde kommt bei der FUG allerdings noch eine Grundgebühr von mindestens 900 € pro Jahr hinzu. Dafür sind die Kosten für Wartung und Reparatur vergleichsweise gering.

Weitere Maßnahmen

„Ein kompletter Heizungstausch ist keineswegs die einzige Stellschraube. Es gibt eine Reihe hochwirksamer und teils sehr kostengünstiger Maßnahmen, um fossile Energien einzusparen“, meint Häußler. „Im Bereich des Heizsystems ist der hydraulische Abgleich der essenzielle erste Schritt, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten und unnötigen Verbrauch sofort zu stoppen.“ Weiterhin nennt er den Einbau von Niedertemperaturheizkörpern und die Einbeziehung von Solarthermie oder einer Photovoltaik Anlage mit Heizstab als wirksame Maßnahmen. Er ergänzt: „In der Regel haben die Dämmung der obersten Geschossdecke sowie die Kellerdeckendämmung sehr geringe Investitionskosten, die sich schnell auszahlen.“ Auch für die Wärmedämmung und den Fenstertausch gibt es erhebliche staatliche Zuschüsse. Das Energieförderprogramm der Stadt Ulm ist leider aufgebraucht und läuft zum 31.08.2026 aus.

Wer größere energetische Maßnahmen plant, sollte unbedingt das Beratungsangebot der Regionalen Energieagentur (www.regionale-energieagentur-ulm.de) bzw. der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen und erst mal die Fördermöglichkeiten in einer entsprechenden Datenbank checken (z.B. beim Bundeswirtschaftsministerium: www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html). Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Thomas Dombeck