Wählen in Ulm einfach erklärt

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Wählen in Ulm einfach erklärt

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Am Sonntag, 9. Juni, sind in Ulm gleich 2 Wahlen: die Europa-Wahl und die Kommunal-Wahl. Hier die wichtigsten Informationen - einfach erklärt.

Für beide Wahlen gilt: Wählen dürfen alle, die
•    mindestens 16 Jahre alt sind.
•    seit mindestens 3 Monate in dem Ort wohnen, wo die Wahl ist.
•    einen deutschen Personalausweis oder Reisepass oder
•    einen Reisepass von einem Land in der Europäischen Union haben.

Kommunal-Wahl in Ulm

Alle 5 Jahre wird in allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg der Gemeinderat neu gewählt. 
Im Ulmer Gemeinderat sind 40 Personen von verschiedenen Parteien und Vereinigungen. Der Gemeinderat entscheidet zum Beispiel über neue Baugebiete, Rad- und Fußwege oder über das Essen an Schulen. Bestimmen Sie mit, wer die Ulmerinnen und Ulmer im Gemeinderat vertritt. Gehen Sie wählen.

Die Kandidaten und Kandidatinnen 
Es sind insgesamt 507 Kandidatinnen und Kandidaten von 16 Parteien und Vereinigungen. Auf jedem Stimmzettel stehen für jede Partei oder Vereinigung die Namen von höchstens 40 Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Stimmzettel kommen zusammen mit der Wahl-Benachrichtigung schon einige Tage vor dem Wahltag mit der Post nach Hause. Sie können den Stimmzettel in Ruhe zuhause ausfüllen und mit ins Wahllokal bringen. Dort stecken Sie den Stimmzettel in den Wahlumschlag und werfen ihn in die Wahlurne. 
Fertig. Sie haben gewählt.
Wer in einer der Ulmer Ortschaften wohnt, wählt zusätzlich noch einen Ortschaftsrat.

So wählen Sie den Gemeinderat
Bei der Wahl vom Gemeinderat haben Sie 40 Stimmen. Sie können einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren). Sie können auf eine Wahlliste auch per Hand Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen Wahllisten schreiben (panaschieren). Insgesamt dürfen Sie aber höchstens 40 Stimmen abgeben. Sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Auszählung der Stimmen
In Ulm gibt es mehrere Wahllisten. Darum findet eine Verhältniswahl statt. Das heißt: Die Kandidatinnen und Kandidaten auf jeder Liste bekommen die Sitze in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.

Europa-Wahl in Ulm

In den 27 Länder der Europäischen Union (abgekürzt EU) leben über 450 Millionen Menschen. Die EU wurde vor über 70 Jahren gegründet. Das wichtigste Ziel ist: die Länder in Europa arbeiten friedlich zusammen.

In allen Ländern der europäischen Union wird zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 das Europa-Parlament (abgekürzt: EU-Parlament) gewählt. In Deutschland am 9. Juni.

Was macht das EU-Parlament?
Im EU-Parlament beraten und bestimmen die Abgeordneten über Gesetze, die in allen Ländern der EU gelten. Und sie bestimmen über die Verteilung von Geld in der EU. Diese Entscheidungen betreffen unseren Alltag, die Arbeit, Bildung, Gesundheit und Umwelt. Außerdem macht das EU-Parlament Verträge mit Ländern, die nicht zur EU gehören

Wie funktioniert die EU-Wahl?
Jeder Wahlberechtigte hat 1 Stimme. Sie wählen eine Partei. Sie bekommen im Wahllokal einen Stimmzettel mit dem Namen von den Parteien. Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen möchten. Der Stimmzettel wird dann in die Wahlurne geworfen. Fertig.

Je mehr Stimmen die Partei hat, umso mehr Sitze bekommt sie. 
Jedes EU-Land hat mindestens 6 und höchstens 96 Abgeordnete im Parlament. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt. Aktuell hat Deutschland 96 EU-Abgeordnete aus 14 Parteien im EU-Parlament. Die Abgeordneten bilden politische Gruppen, sogenannte Fraktionen. In diesen Fraktionen sitzen die Abgeordneten aller EU-Länder, die sich für die gleichen Ziele einsetzen. Zusätzlich gibt es einen EU-Präsidenten oder eine EU-Präsidentin.

Die Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie in Ulm wahlberechtigt sind, haben Sie von der Stadt Ulm eine Wahlbenachrichtigung be-kommen. Dort steht die Adresse von Ihrem Wahllokal. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bringen Sie zur Wahl Ihren Personalausweis oder Reisepass und diese Wahlbenachrichtigung mit.
Im Wahllokal gibt es Wahlhelfer, die Ihnen helfen. Wenn Sie das möchten.

Wahlbenachrichtigung verloren?
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem am 9. Juni wählen gehen. Dann fragen Sie beim Wahlamt der Stadt Ulm, in welches Wahllokal Sie gehen müssen, Telefon 0731 161 3371. Im Wahllokal prüfen dann die Wahlhelfer, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Die Briefwahl
Wenn Sie am 9. Juni keine Zeit haben oder krank sind, können Sie schon vorher Briefwahl machen. Die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl können Sie mit der Wahlbenachrichtigung (auf der Rückseite) beantragen. Oder im Internet oder bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66. Dann bekommen Sie die Wahlunterlagen mit der Post nach Hause.
Denken Sie daran: Beantragen Sie die Unterlagen für die Briefwahl rechtzeitig. Und schicken Sie Ihren ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig mit der Post zurück.

Sie haben Fragen zu den Wahlen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Wahlamt Stadt Ulm: 
Telefon 0731 161 3371 | E-Mail: wahlamt@ulm.de

Informationen über die Gemeinderatswahl und die EU-Wahl gibt es im Radio, Fernsehen, Internet, in den Sozialen Netzwerken, in der Zeitung, an Infoständen in der Stadt oder bei Veranstaltungen.