Mikromobilität – neuer Trend für die letzte Meile

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Mikromobilität – neuer Trend für die letzte Meile

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Smart und schnell vom Bahnhof zum Büro oder spontan zur Mittagspause an die Donau flitzen – Mikromobile erweitern die individuelle Mobilität und treffen den Nerv unserer schnelllebigen Zeit. Leistungsfähige Batterien, neue Sharing-Anbieter und das Free-Floating-Prinzip (digitales Mieten ohne feste Stationen) beflügeln diesen Trend. agzente plus zeigt, worauf es bei der neuen Mobilität ankommt.

E-Scooter

Die zwei- bis dreirädrigen elektrischen Tretroller sind in Deutschland erst seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen und seit Sommer 2020 auch in Ulm zu mieten. Die "Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge" schreibt für "Fahrzeuge mit Lenkstange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h" eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr vor. Die Roller sind versicherungspflichtig und benötigen – wie Mofas – ein Versicherungskennzeichen. Helmpflicht besteht derzeit keine, auch wenn ein Helm dringend empfohlen wird. Einen Führerschein benötigt man dafür nicht, allerdings gilt das Mindestalter von 14 Jahren. 

Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, muss man die Fahrbahn benutzen. Auf Einbahnstraßen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ dürfen auch E-Scooter in beide Richtungen fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! Auch die Benutzung durch mehrere Personen ist verboten. Vorsicht nach dem Kneipenbesuch: Auch mit dem E-Scooter ist man Verkehrsteilnehmer und es gilt wie beim Autofahren die Alkoholgrenze von 0,5 Promille. 

Besitzt man selbst einen zusammenklappbaren Scooter (alltagstaugliche Modelle sind ab ca. 700 Euro zu haben), lässt er sich leicht in Bus und Bahn mitnehmen. Aber nur bis zu einem Gewicht von 15 kg wird er vom ÖPNV als Handgepäck gratis transportiert. Für schwerere Modelle (die Mehrzahl) gelten z.B. im DING-Verbund die gleichen Regeln wie für Fahrräder (kostenfreie Mitnahme außerhalb der Stoßzeiten, in Bayern ist in der RB ein Fahrradticket erforderlich).

Zur Zeit sind in Ulm/Neu-Ulm 3 Anbieter von Miet-Scootern vertreten. Die Benutzung funktioniert bei allen ähnlich: Eine spezielle App des Vermieters zeigt auf einer Karte freie Fahrzeuge an und wo sie geparkt werden dürfen. Nach dem Autorisieren einer Bezahl-Funktion (z.B. Kreditkarte) scannt man einfach den QR-Code des jeweiligen Rollers und kann starten. Abgerechnet wird 1 Euro pro Fahrt plus 18-25 Cent pro Minute. So kann man sich leicht ausrechnen, dass dies eine der teuersten Fortbewegungsarten ist.

Fazit: Niederschwelliges, einfaches Verkehrsmittel für Kurzstrecken. CO2 lässt sich allerdings nur einsparen, wenn Autofahrten ersetzt werden können. Achten Sie bei Miet-Scootern darauf, dass sie einen herausnehmbaren Akku haben, damit zum Laden nicht das gesamte Fahrzeug transportiert werden muss.

Segway

Auch Segways sind mit 2 Rädern und einer Lenk- bzw. Balancestange ausgestattet und fahren maximal 20 km/h schnell. Allerdings erfordert das Fahren eine gewisse Übung, da die Räder auf nur einer Achse laufen, in deren Mitte man steht. Beschleunigt, abgebremst und gelenkt wird durch Gewichtsverlagerung. Ein Gyroskop stabilisiert das Fahrzeug während der Fahrt. Die beiden Räder sind jeweils mit einem Elektromotor ausgestattet.

Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das Segway dem E-Scooter gleichgestellt. Daher gelten auch die gleichen Regeln (Versicherungspflicht, 14 Jahre Mindestalter aber kein Führerschein, keine Helmpflicht). Das Fahren ist nur auf Radwegen und -streifen, Fahrradstraßen und der Fahrbahn erlaubt, nicht auf Gehwegen. Der Anschaffung eines Segways steht meist der hohe Preis entgegen. Das patentierte Originalfahrzeug (made in China) kostet rund 8.000 Euro und wiegt stolze 50 kg.

Fazit: Eher ein Spaßfahrzeug für die bewegte Freizeit. Wegen des hohen Anschaffungspreises hat sich das Segway als Verkehrsmittel nicht durchgesetzt, die Produktion wurde 2020 eingestellt. Häufig findet man allerdings touristische Angebote mit dem Segway. Auch bei Ulm/Neu-Ulm Tourismus lassen sich Touren und Führungen ab dem Lago Hotel buchen.

Hoverboard

Praktisch als kleine Schwester des Segways wird das Hoverboard wie dieses durch Gewichtsverlagerung gesteuert, nur hat es keine Lenkstange oder Bremsen. Dafür sind Hoverboards wesentlich leichtgewichtiger (ab 8 kg) und auch erschwinglicher (im Versandhandel ca. 200 - 400 Euro). Die Minifahrzeuge haben keine einheitlich begrenzte Höchstgeschwindigkeit und bringen es auf 10 bis 25 km/h, lassen sich aber meist durch eine App drosseln.

Hoverboards sind aktuell nicht für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen daher weder auf öffentlichen Straßen noch auf Fußwegen benutzt werden, lediglich auf Privatgelände. Aufgrund ihrer Eigenschaften bräuchte man für den öffentlichen Verkehr einen Führerschein, allerdings gibt es (noch) keine entsprechende Fahrzeugklasse und auch keine passende Versicherung. Achtung: Auch wenn man sich nicht im öffentlichen Raum bewegt, zahlen viele Haftpflichtversicherungen nicht bei Unfallschäden mit Hoverboards.

Fazit: Das Hoverboard ist nicht als Verkehrsmittel benutzbar und daher nur ein rasantes Sportgerät für Kids und Wagemutige. Bitte den Helm nicht vergessen!

Monowheel

Wer es noch sportlicher mag, lässt ein Rad weg und steigt auf’s Monowheel um. Die futuristischen elektrischen Einräder bestehen aus einem Rad mit zwei seitlichen Trittflächen und fahren bis zu 30 km/h schnell. Gesteuert und gebremst wird durch Verlagerung des Körpergewichts, wobei ein Gyroskop Fahrzeug und Fahrer*in ausbalanciert. Rechtlich gelten die gleichen Regelungen wie bei Hoverboards. Da es keine zutreffende Führerscheinklasse gibt, sind Monowheels nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Markengeräte werden ab 600 - 700 Euro angeboten, Billigprodukte sind nicht zu empfehlen.

Fazit: Funsport-Gerät für den Privatgebrauch. Das Ausbalancieren trainiert gleichzeitig Rückenmuskulatur und Feinmotorik. Die Mikrofahrzeuge lassen sich überallhin mitnehmen und können auch auf unbefestigten Wegen sowie bergauf und bergab fahren.

Thomas Dombeck