Biotreppe und andere Zumutungen: Was sich für Eigentümer*innen jetzt ändert
Was bringt die „Biotreppe“?
Um die Verantwortung für die Wärmewende in Richtung der Energieversorger zu verschieben, sieht das GModG vor, den Anteil erneuerbarer Energien an den Heizstoffen Öl und Gas schrittweise zu erhöhen – allerdings erst nach der nächsten Bundestagswahl: 10 % ab 2029 | 15 % ab 2030 | 30 % ab 2035 | 60 % ab 2040. So soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden.
Die Fernwärme deckt den Wärmebedarf unseres Einfamilienhauses mit etwa 100 qm Wohnfläche. Die Heizung wird durch einen Außentemperaturfühler gesteuert. Nach dem Einzug im Jahr 1998 wurde die Übergabestation für Heizung und Warmwasser inklusive Warmwasserspeicher für rund 16.000 DM komplett erneuert. Seither arbeitet die Anlage problemlos.
Unser um 1950 erbautes Haus mit 700 qm Wohnfläche und zwei Gewerbeeinheiten in der Ulmer Sterngasse heizen wir mit Umweltwärme. Schon seit fast 15 Jahren. In 7 Wohnungen hat hier noch keiner gefroren. Der Austausch der alten Ölheizung gegen eine innovative Grundwasser-Wärmepumpe war notwendig, um die hohen Nebenkosten zu senken.
