Kinderrechte 2.0: Der Umgang mit digitalen Medien
Seit die UN-Kinderrechtskonvention 1989 verabschiedet wurde, hat sich unsere Gesellschaft grundlegend verändert. Trotzdem: Die darin formulierten Kinderrechte gelten uneingeschränkt auch in der digitalen Welt. Bereits im Grundschulalter sind Kinder in den digitalen Medien unterwegs und vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Darauf sollten sie vorbereitet sein. Dies ist eine der Aufgaben von Martina Skipski, der Jugendmedienschutz-Beauftragten der Stadt Ulm.