Ein Lieferkettengesetz muss her!

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Ein Lieferkettengesetz muss her!

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Warum sich auch die lokale agenda ulm 21 für die Umsetzung der Zusage aus dem Koalitionsvertrag einsetzt.

Die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten, die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen und Umweltschutz sind die Grundlage für eine nachhaltige weltweite Entwicklung und ein friedliches und respektvolles Miteinander. Dies gilt auch für globale Lieferketten. Wenige Staaten sind wirtschaftlich so stark international verflochten wie die Deutschland. Die Bundesregierung hat daher von 2016 bis 2020 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erarbeitet. In den Jahren 2018 bis 2020 wurde in einem Monitoring überprüft, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, wie sie in diesem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert ist. Bisher basiert diese Sorgfaltspflicht auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung.

Im Oktober 2020 wurden die Ergebnisse des Monitorings veröffentlicht: Im Erhebungsjahr 2020 erfüllten 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen die NAP-Anforderungen. Weitere 10 bis 12 Prozent der Unternehmen befinden sich „auf einem guten Weg“, die NAP-Anforderungen zu erfüllen. Sie haben noch Defizite, haben jedoch auch schon gute Praktiken. Damit wurde der von der Bundesregierung gesetzte Zielwert von mindestens 50 Prozent „NAP-Erfüllern“ verfehlt.

Hintergrund ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller sprechen sich deshalb für ein wirksames Lieferkettengesetz aus, das Mensch und Umwelt schützt. Es soll deutsche Unternehmen verpflichten, bei ihren Lieferanten in aller Welt menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und auch die Frage der Haftung regeln, wenn gegen diese Sorgfaltspflichten verstoßen wird. Gleichzeitig setzen Wirtschaftsminister Peter Altmaier und weitere Gegner*innen einer starken Regulierung alles daran, diesen Haftungsmechanismus zu verhindern.

Die 2019 gegründete Initiative Lieferkettengesetz aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert nun deshalb: Schluss mit der Blockadehaltung – Lieferkettengesetz jetzt! Die lokale agenda schließt sich diesem Aufruf an. Wer die Initiative unterstützen möchte, kann auf www.lieferkettengesetz.de umfangreiche Informationen finden und eine aktuelle Email-Aktion an Wirtschaftsminister Altmaier unterzeichnen.

Petra Schmitz


Die im NAP verankerten Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gelten als umgesetzt, wenn ein Unternehmen alle fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen eingeführt hat.

  1. Eine öffentliche Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist vorhanden.
  2. Ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte besteht (Risikoanalyse).
  3. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Kontrollen ihrer Wirksamkeit sind eingeführt.
  4. Es erfolgt eine Berichterstattung.
  5. Das Unternehmen etabliert oder beteiligt sich an einem Beschwerde-Mechanismus.

Initiative Lieferkettengesetz