Strom von der Sonne: So können auch Mieter profitieren

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Strom von der Sonne: So können auch Mieter profitieren

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Auch wer kein Eigenheim besitzt, kann im privaten Umfeld von erneuerbaren Energien profitieren. Überall wo die Sonne scheint, lässt sich Energie aus Photovoltaik (PV) gewinnen und so die Stromrechnung deutlich reduzieren.

Plug & Play – mit Solarmodulen direkt ans Netz
Es kann so einfach sein: Solarmodul auf den Balkon – Kabel verlegen – einstecken – fertig. Was bis vor wenigen Jahren technikaffinen Bastlern vorbehalten war, ist inzwischen standardmäßig erhältlich. Steckerfertige Mini-Anlagen, auch PV-Plug genannt, dürfen in Deutschland mit bis zu 600 Watt Leistung im Haushalt genutzt werden. Dies entspricht etwa zwei Standard-Modulen (Fläche je ca. 100cm x 170cm), die z.B. an der Balkonbrüstung fest installiert werden.

Der Ertrag solcher Mini-Anlagen hängt zum einen von der Sonneneinstrahlung ab (südseitige Ausrichtung, Aufhängungswinkel, evtl. Beschattung), aber auch von der Art des Verbrauchs in der Wohnung, denn die PV-Plugs sind nur für den Eigenbedarf bestimmt. Eine Vergütung für überschüssigen Solarstrom gibt es nicht. So lassen sich rund 200 bis 300 Kilowattstunden Strom pro Jahr gewinnen. Dies reicht in einem Durchschnittshaushalt meist für die Grundlast (z.B. Kühlschrank) aus, Geräte wie die Spülmaschine etc. lassen sich tagsüber zuschalten. Die gesparten Stromkosten werden mit rund 100 Euro pro Jahr veranschlagt, dem steht nur der Anschaffungspreis gegenüber. Normgerechte Anlagen mit zwei Modulen plus Zubehör werden ab knapp 1.000 Euro angeboten.

PV-Plugs für den Balkon bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter, passenden Befestigungselementen sowie geprüften, wetterfesten Leitungen und Steckverbindungen. Eine so genannte Energiesteckvorrichtung nach VDE 0628-1 („Wieland-Stecker“) ist vorgeschrieben, um den Strom ins Haushaltsnetz einzuspeisen. Diese muss von einem professionellen Elektroinstallateur angebracht werden. Weitere Umbauten sind nicht erforderlich. Beim Kauf sollte man unbedingt auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards DGS 0001 der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie achten, was durch ein entsprechendes Siegel am Gerät gekennzeichnet ist. Auf der Website www.pvplug.de bietet die DGS eine Produktdatenbank mit normgerechten Geräten an.

Der Betrieb einer Balkon-PV-Anlage muss beim Netzbetreiber, in Ulm der SWU Netze GmbH, angemeldet werden. In der Regel wird dann noch der Stromzähler ausgetauscht, um das Rückwärtslaufen zu verhindern, wenn die Anlage mehr Strom erzeugt, als im Haushalt gerade verbraucht wird. Dieser Zweirichtungszähler wird von den SWU aber kostenfrei installiert. Infos dazu unter www.ulm-netze.de/leistungen/einspeiser.

Mieterstrom für Hausgemeinschaften
Im größeren Stil lässt sich Solarstrom nutzen, wo sich Hausgemeinschaften zusammentun, um auf dem Dach ihres Wohngebäudes eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Das Konzept ist einfach: Der erzeugte Strom wird direkt an Ort und Stelle verbraucht und belastet nicht das öffentliche Netz. Damit entfallen auch Steuern und Netzgebühren, was den Mieterstrom für die Verbraucher*innen sehr günstig macht. Die Erzeugungskosten liegen bei durchschnittlich 10 Cent pro Kilowattstunde, rund einem Drittel des Strompreises der regulären Energieversorger.

Dieses Mieterstrom-Modell wird seit 2017 durch einen Mieterstrom-Zuschlag für PV-Anlagen bis 100 Kilowatt bezuschusst. Ein bis zwei Cent erhält der Betreiber der Anlage pro verkaufte Kilowattstunde Strom aktuell als staatliche Förderung. Meist lohnt sich dies ab etwa 10 angeschlossenen Haushalten. Dazu können sich Mieter*innen direkt zu einer Energiegenossenschaft zusammenschließen und die Anlage selbst betreiben und nutzen.

Im anderen Fall übernimmt die/der Hauseigentümer*in (z.B. eine Wohnbaugenossenschaft) diese Rolle. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen die Betreiber der Anlage allerdings als vollwertige Energieversorger auftreten und beispielsweise die Zähler stellen und zusätzlich benötigten Strom über das öffentliche Netz beschaffen, wenn die eigene Versorgung nicht ausreicht. Überschüssiger Strom kann zu der üblichen Einspeisevergütung an den Netzbetreiber verkauft werden.

Andere Modelle wie der direkte Verkauf von Solarstrom an einzelne Mieter, die Einschaltung eines Zwischenhändlers oder die Verpachtung von Anlagen bzw. Dachflächen verringern den Aufwand, werden aber nicht über den Mieterstrom-Zuschlag gefördert.

Thomas Dombeck


Infos und Beratung zur Solarstrom-Nutzung gibt es
bei der Regionalen Energieagentur Ulm 
und dem Photovoltaik-Netzwerk Donau-Iller