Mikromobilität – neuer Trend für die letzte Meile
E-Scooter
Die zwei- bis dreirädrigen elektrischen Tretroller sind in Deutschland erst seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen und seit Sommer 2020 auch in Ulm zu mieten. Die "Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge" schreibt für "Fahrzeuge mit Lenkstange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h" eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr vor. Die Roller sind versicherungspflichtig und benötigen – wie Mofas – ein Versicherungskennzeichen. Helmpflicht besteht derzeit keine, auch wenn ein Helm dringend empfohlen wird.