Schutz für Gronne und Lichternsee

Die frühlingshaften Temperaturen locken viele hinaus in die Natur - auch in die hochsensiblen Naturschutzbereiche „Gronne“ und „Lichternsee“. Damit die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört wird, bittet die Naturschutzbehörde um die Einhaltung der dort geltenden Regeln.

Die beiden Naturschutzgebiete sind wertvolle Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für Vögel, Wasserinsekten, Fische und andere Tiere. Die natürlichen Lebensräume und ihre wildlebenden tierischen und pflanzlichen Bewohner stehen unter besonderem Schutz, der Zugang ist nur bedingt erlaubt. 
Besucherinnen und Besucher, die diese Bereiche betreten wollen, müssen daher der Besucherlenkung folgen und bestimmte Regeln einhalten, damit sich Tiere und Pflanzen weitgehend ungestört entfalten können: Verboten sind vor allem das Grillen, ausgelassenes Feiern und Lärmen, Lagern, Zelten, das Verlassen der Wege, das freie Laufenlassen von Hunden, Fahrradfahren abseits der Wege und das Durchfahren und Parken mit Kraftfahrzeugen sowie Bootfahren. Seit 2023 befinden sich Esel in einem abgezäunten Bereich des Naturschutzgebiets Lichternsee zur Beweidung, um die Flächen offen zu halten. Zum Schutz der Tiere ist es verboten, die abgezäunte Fläche zu betreten sowie die Esel zu füttern.
Bereits seit Jahren gibt es Kontrollen in den beiden Schutzgebieten, bei denen immer wieder Verstöße festgestellt und teilweise mit Bußgeldern geahndet wurden. „Wir möchten die Menschen dafür sensibilisieren, mit unseren wertvollsten Schutzgebieten achtsam umzugehen“, sagt Stefan Miltz, Leiter der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht. 
Die Stadt Ulm wird durch den Naturschutzdienst zusammen mit der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst in den kommenden Monaten wieder verstärkt Kontrollen in den Schutzbereichen durchführen, um die Einhaltung der Schutzverordnungsregelungen zu überwachen. Bei Verstößen kann es teuer werden: Bußgelder bis 50.000 Euro sind möglich.