So hilft das neue Elektrogesetz, Ressourcen zu sparen

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So hilft das neue Elektrogesetz, Ressourcen zu sparen

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Viele Elektrogeräte sind derzeit Wegwerfartikel. Das Smartphone wird entsorgt, sobald eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt, die Waschmaschine gibt viel zu früh und meist geplant den Geist auf und lässt sich kaum noch reparieren. Ob geplante Obsoleszenz oder technische Innovation, wir produzieren Unmengen von Elektroschrott. In Ulm etwa landen pro Jahr rund 1.200 Tonnen Altgeräte allein auf den Recyclinghöfen der Entsorgungs-Betriebe. Derzeit sind die Recyclingquoten der darin enthaltenen Teile und Materialien viel zu gering. Deshalb gelten seit diesem Jahr zahlreiche neue Regelungen.

Das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) von 2021 nimmt Hersteller und Händler deutlich mehr in die Pflicht. Der Container auf dem Recyclinghof soll als Sammelstelle die Ausnahme werden. Was beim Neukauf im Elektromarkt schon seit Jahren Standard ist, gilt jetzt für alle, die Elektroartikel in Umlauf bringen: Beim Kauf muss das Altgerät kostenlos zurückgenommen und dem Recycling zugeführt werden. Handelt es sich um Kleingeräte unter 25 cm, gilt die Rücknahmepflicht unabhängig davon, ob ein neues gekauft wird. 

Die Händler müssen nun ein schlüssiges und unabhängig geprüftes Rücknahmekonzept vorweisen. Verkäufer:innen sind verpflichtet, beim Vertragsabschluss ausdrücklich nach dem Altgerät zu fragen und dürfen nicht auf die Entsorgung über die öffentlichen Recyclinghöfe verweisen. Zögern Sie daher nicht, beim Kauf auf Ihr Rückgaberecht zu bestehen!

Auch für den Onlinehandel gibt es keine Ausnahmen mehr. Werden Haushaltsgeräte über Amazon & Co. bestellt, müssen Kund:innen aktiv ein kostenloses Angebot für den 1:1 Tausch an der Haustür erhalten. Meist werden dazu lokale Unternehmen beauftragt. Für kleinere Geräte sind durch den Händler Rückgabestellen „in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer“ zu schaffen. Seit Juli 2022 gilt die kostenlose Rücknahmepflicht auch für Discounter und Supermärkte, die Elektrogeräte nur sporadisch anbieten. Auch Aldi-, Lidl-, Edeka- und andere Märkte über 800 m2 müssen daher bis zu 3 Kleingeräte pro Abgabe entgegennehmen, selbst wenn kein neues gekauft wird.

Reparaturfreundliches Produktdesign

Doch was nützt die Rücknahmeverpflichtung, wenn sich Rohstoffe nicht mit vertretbarem Aufwand entnehmen lassen und die Geräte letztlich auf Müllkippen in Asien oder Afrika landen? Auch dazu sagt das neue Gesetz einiges aus. Entwickler und Hersteller müssen Elektrogeräte reparatur- und demontagegerechter konstruieren, damit das Recycling begünstigt wird. Verschleißteile müssen leicht zugänglich sein und dürfen nicht mehr durch Konstruktionsmerkmale oder bewusste Reparatursperren blockiert werden. Die geplante Obsoleszenz wird damit praktisch verboten. 

Enthalten die Geräte Batterien bzw. Akkus, müssen diese jetzt einfach vom Benutzer zu entnehmen sein, um eine getrennte Entsorgung zu ermöglichen. Besondere Eigenschaften und Inhaltsstoffe der Batterien sind auf dem Gerät zu benennen.

Deutlich erleichtert werden auch die Möglichkeiten für Reparatur und Weiterverkauf von Gebrauchtgeräten. Denn was instandgesetzt und weiter für den ursprünglichen Zweck benutzt werden kann, fällt als Abfall erst gar nicht an. Als so genannte „Erstbehandlungsanlagen“ können sich Stellen zertifizieren lassen, die Altgeräte fachgerecht prüfen, reparieren und für den Weiterverkauf aufbereiten können. Ausdrücklich zugelassen sind dazu auch gemeinnützige Einrichtungen wie Reparaturcafés und -initiativen. 

Thomas Dombeck


Das Reparaturcafé Ulm finden Sie jetzt im Eichberg-Treff, Eichbergplatz 9, 89075 Ulm-Böfingen. Infos unter www.reparatur-initiativen.de/reparatur-cafe-ulm