Mehrweg statt Einweg: Was seit 1. Januar gilt

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Mehrweg statt Einweg: Was seit 1. Januar gilt

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Ob das Mittagsgericht zum Mitnehmen ins Büro, der Coffee-to-go unterwegs oder das Abendessen, das per Lieferservice nach Hause kommt: Der Außer-Haus-Verzehr von Speisen ist ein zunehmender Trend, der durch die Corona-Pandemie verstärkt wurde. 

In Deutschland fallen rund 300.000 Tonnen  Einweggeschirr und Verpackungen für den Sofortverzehr und den To-Go-Bereich an, Tendenz steigend. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sollen diese Müllmengen und die damit verbundenen Klima- und Ressourcenbelastungen reduziert werden. Seit 1. Januar diesen Jahres gilt für Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen anbieten, die Mehrwegangebotspflicht: Große Betriebe müssen ein eigenes Mehrwegangebot für die Kundschaft bereithalten, kleine Betriebe können alternativ auf Wunsch der Kundschaft das Essen in mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen. Zusätzlich gilt bereits seit Juli 2021 ein Verbot von Styropor-Einwegverpackungen.

Jetzt ist die Kundschaft gefordert

Die gesetzliche Vorgabe beinhaltet, dass der Gastronomiebetrieb deutlich auf die Mehrweg-Alternative für To-Go-Mahlzeiten hinweist und setzt damit auf die freiwillige Entscheidung der Kundinnen und Kunden für die umweltfreundliche Lösung. Das heißt, jetzt sind alle gefordert, beim Kauf von Essen zum Mitnehmen auf Mehrwegbehälter zu setzen. Denn: Ohne eine gesteigerte Mehrwegnutzung durch die Kundschaft wird die Mehrwegangebotspflicht keinen Effekt auf Treibhausgaseinsparungen und Abfallverminderung haben. Ein gesetzliches Verbot für Einweg in der Gastronomie ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Mehrkosten für Mehrweg halten sich in Grenzen 

Unabhängig davon, ob der Betrieb sich für ein System mit eigenen Behältern, ein Pfandsystem oder ein sogenanntes Pool-System entscheidet: die Kosten für die Mehrweg-Lösung bewegen sich schon jetzt nur wenige Cent pro Mahlzeit über dem Preis für die entsprechenden Einwegverpackungen. Aufgrund ständig steigender Rohstoffpreise gerade auch für Papier und Pappe rechnen Experten damit, dass die Einwegverpackungen die Mehrwegsysteme bald preislich überholt haben werden.

Die Ulmer Mehrweg-Initiative hat ein Faltblatt für Betriebe erarbeitet, das in mehreren Sprachen unter ulm-agenda21.de zum Download bereitsteht. Weiterführende Infos für Betriebe, Kommunen sowie auch für Verbraucherinnen und Verbraucher unter esseninmehrweg.de

In Ulm sind bereits mehrere Systeme in zahlreichen Gaststätten mit To-Go-Angebot im Einsatz. 
Auf der kartevonmorgen.org können Gastronomiebetriebe mit Mehrwegsystem eingetragen werden.

Petra Schmitz, Agenda-Büro